Lockerung der Corona-Massnahmen

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:

  • Fussballtrainings und -wettkämpfe (ohne Publikum) von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten.
  • Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.
  • Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.

Die Sportanlage Kellen wurde von der Gemeinde Goldach wieder geöffnet und die Garderoben sind unter der Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte der Gemeinde und des FC Rorschach-Goldach 17 wieder zugänglich.